Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung
Die Stadtverwaltung von Pájara hat sich verpflichtet, ihre Website im Einklang mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors barrierefrei zu gestalten, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umgesetzt wird.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.pajara.es, ausgenommen sind eingebettete Inhalte aus anderen Domains.

Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise konform mit dem Königlichen Dekret 1112/2018, da die nachstehend aufgeführten Aspekte nicht vollständig erfüllt sind.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichtkonformität mit dem Königlichen Dekret 1112/2018

  • Einige Bilder sind nicht beschriftet oder verfügen nur über eine allgemeine Textalternative [Anforderung Nr. 9.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Nicht-textuelle Inhalte].

  • Auf einigen Seiten sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht softwareseitig bestimmbar oder verfügen nicht über eine Textalternative [Anforderung Nr. 9.1.3.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Informationen und Beziehungen].

  • Auf einigen Seiten wird Farbe als einziges visuelles Mittel zur Informationsvermittlung, zur Kennzeichnung einer Aktion, zur Auslösung einer Reaktion oder zur Unterscheidung eines visuellen Elements verwendet [Anforderung Nr. 9.1.4.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Verwendung von Farbe].

  • Auf einigen Seiten erreicht das Kontrastverhältnis von Text möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung Nr. 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Mindestkontrast].

  • Auf einigen Seiten erreicht der Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten möglicherweise nicht das Verhältnis von 3:1 gegenüber angrenzenden Farben [Anforderung Nr. 9.1.4.11 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Nicht-textueller Kontrast].

  • Auf einigen Seiten können bestimmte Elemente nicht über die Tastatur fokussiert werden [Anforderung Nr. 9.2.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Tastatur].

  • In Einzelfällen verfügen automatisch bewegte Inhalte nicht über Steuerelemente zum Pausieren, Anhalten oder Ausblenden [Anforderung Nr. 9.2.2.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Pausieren, Anhalten, Ausblenden].

  • In einzelnen Dokumenten kann die sequentielle Tastaturnavigation keine konsistente Reihenfolge aufweisen [Anforderung Nr. 9.2.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Fokus-Reihenfolge].

  • In Einzelfällen ist der Zweck eines Links nicht eindeutig textlich definiert [Anforderung Nr. 9.2.4.4 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Zweck von Links].

  • In Einzelfällen stimmen die Bezeichnungen von Beschriftungen und Steuerelementen nicht überein [Anforderung Nr. 9.2.5.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Einbeziehung der Beschriftung in den Namen].

  • Es gibt Inhalte oder Textstellen, deren Sprache nicht programmgesteuert bestimmt werden kann [Anforderung Nr. 9.3.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Sprache von Teilen].

  • Auf einigen Seiten folgen Benutzeroberflächenkomponenten wie Formularelemente, Links oder skriptgenerierte Komponenten nicht der von den Barrierefreiheitsrichtlinien empfohlenen Struktur [Anforderung Nr. 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Name, Rolle, Wert].

  • Einige Bilder sind nicht beschriftet oder verfügen nur über eine allgemeine Textalternative [Anforderung Nr. 10.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Nicht-textuelle Inhalte].

  • In einzelnen Dokumenten sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht softwareseitig bestimmbar oder verfügen nicht über eine Textalternative [Anforderung Nr. 10.1.3.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Informationen und Beziehungen].

  • In Einzelfällen ist der Seitentitel eines Dokuments nicht definiert [Anforderung Nr. 10.2.4.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Seitentitel].

  • In einzelnen Dokumenten folgen Benutzeroberflächenkomponenten wie Formularelemente, Links oder skriptgenerierte Komponenten nicht der empfohlenen Struktur [Anforderung Nr. 10.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Name, Rolle, Wert].

  • Die Produktdokumentation ist möglicherweise nicht vollständig in barrierefreien Formaten verfügbar [Anforderung Nr. 12.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Barrierefreie Dokumentation].

Unverhältnismäßige Belastung
Nicht zutreffend.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der geltenden Rechtsvorschriften
Es können Office-Dokumente im PDF-Format oder in anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurde jedoch angestrebt, dass die Mehrheit dieser Dokumente den Anforderungen entspricht.

Es können Inhalte Dritter vorhanden sein, die nicht von der Stadtverwaltung von Pájara entwickelt wurden oder nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie z. B. Office-Dokumente.

Es können vorab aufgezeichnete Inhalte vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.07.2025 erstellt.

Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine Selbstbewertung, die am 01.06.2025 von Everycode S.L. durchgeführt wurde.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 31.07.2025

Anmerkungen und Kontaktdaten
Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018) übermitteln, zum Beispiel um:

  • auf mögliche Verstöße dieser Website hinzuweisen,

  • andere Schwierigkeiten beim Zugang zu den Inhalten mitzuteilen,

  • weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website zu übermitteln.

Für diese Mitteilungen stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:

Gemäß Artikel 10.2.b des Königlichen Dekrets 1112/2018 können Sie außerdem einreichen:

  • eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018,

  • einen Antrag auf barrierefreie Informationen in Bezug auf:

    • Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 1112/2018 ausgeschlossen sind,

    • Inhalte, die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind.

Im Antrag auf barrierefreie Informationen müssen die Sachverhalte, Gründe und die konkrete Anfrage klar und eindeutig dargelegt werden, damit festgestellt werden kann, dass es sich um einen angemessenen und berechtigten Antrag handelt.

Anträge auf barrierefreie Informationen und Beschwerden können über accesibilidad@pajara.es sowie über die weiteren in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Wege eingereicht werden.

Mitteilungen, Beschwerden und Anträge auf barrierefreie Informationen werden von der für Barrierefreiheit zuständigen Stelle der Stadtverwaltung von Pájara entgegengenommen und bearbeitet.

Beschwerdeverfahren
Wurde ein Antrag auf barrierefreie Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, besteht Uneinigkeit mit der getroffenen Entscheidung oder entspricht die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen, kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen. Ebenso kann eine Beschwerde eingereicht werden, wenn nach Ablauf von zwanzig Arbeitstagen keine Antwort erfolgt ist.

Die Beschwerde kann über accesibilidad@pajara.es der Stadtverwaltung von Pájara sowie über die weiteren in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober vorgesehenen Wege eingereicht werden.

Die Beschwerden werden von der für Barrierefreiheit zuständigen Stelle der Stadtverwaltung von Pájara entgegengenommen und bearbeitet.

Optionale Inhalte
Die Stadtverwaltung von Pájara hat auf ihrer Website die universelle Web-Barrierefreiheitsplattform inSuit integriert. Dieser Dienst verbessert automatisch die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit der Website und macht sie zugänglicher und inklusiver.

Um die inSuit-Plattform auf der Website der Stadtverwaltung von Pájara zu aktivieren, muss die auf der linken Seite eingebettete inSuit-Registerkarte (BARRIEREFREIHEITSOPTIONEN) aktiviert werden.

Aktivierung von inSuit
Der Nutzer erhält über die Website technische Hilfsmittel, die ihm eine an seine Bedürfnisse und Vorlieben angepasste Navigation ermöglichen.

Technische Hilfsmittel von inSuit

Tastaturnavigation
Richtet sich an:
Blinde Menschen. Ermöglicht das Anhören einer Sprachausgabe der Seiteninhalte sowie die Navigation über die Tastatur mithilfe numerischer Markierungen.

Navigation für Sehbehinderte
Richtet sich an:
Menschen mit Sehbehinderung. Ermöglicht die Vergrößerung von Inhalten, die Anpassung von Kontrasten und erleichtert das Lesen für Menschen mit Legasthenie.

Sprachsteuerung
Richtet sich an:
Menschen mit motorischer Behinderung. Zugriff auf alle Inhalte der Seite über einfache Sprachbefehle.

Navigation mit Geräuschen
Richtet sich an:
Menschen mit motorischer Behinderung und beeinträchtigter Sprachfähigkeit. Ermöglicht die Navigation durch das Erzeugen beliebiger Geräusche mittels eines Scanverfahrens der verfügbaren Optionen.

Navigation mit Taster
Richtet sich an:
Menschen mit schwerer motorischer Behinderung. Navigation durch die Verwendung einer beliebigen Taste als einzelner Taster mittels eines Scanverfahrens der verfügbaren Optionen.

Einfache Navigation mit Schaltflächen
Richtet sich an:
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und ältere Menschen. Einfache Mausnavigation mit hervorgehobenen visuellen Elementen und virtuellen Schaltflächen.

Einfache Navigation mit großer Schrift
Richtet sich an:
Ältere Menschen oder Personen mit geringen digitalen Kompetenzen. Mausgestützte Navigation mit Funktionen zur Vergrößerung des Mauszeigers, Hervorhebung von Links, Anpassung des Farbkontrasts, Zoom auf Inhalte und Struktur, Wechsel zu besser lesbaren oder für Legasthenie geeigneten Schriftarten sowie Schaltflächen zur Text-zu-Sprache-Ausgabe.

Dies sind einige der Hilfsmittel, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, auf sämtliche auf unserer Website veröffentlichten Informationen in allen Formaten zuzugreifen – PDFs, Bilder, Videos, Audiodateien, Tabellen usw. – und darüber hinaus Formulare barrierefrei auszufüllen.